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Vom Mammut bis zur Moderne

Natur-Wetter, 25.03.2017

Der Mensch als Jäger.

Dem Urmenschen diente die Jagd auf Tiere, anders als es teilweise in der späteren Zeit zu beobachten war, keineswegs als "Freizeitbeschäftigung". 

Vor vielen tausend Jahren kämpfte der Mensch noch um das nackte Überleben: Das Fleisch von Tieren lieferte die notwendigen Proteine, das spärliche Nahrungsangebot ließ keine Alternativen zu. Zudem musste sich der Urmensch mit Tierfellen vor dem kühlen Klima schützen. Auch in diesem Gesichtspunkt war die Jagd unersetzlich.

Bereits in der Urzeit wurde die Jagd auf Tiere nicht dem Zufall überlassen. Schon damals kannten unsere Vorfahren erfolgsversprechende Jagdmethoden; so wurden etwa Fanggruben ausgehoben, vor allem schnelles Jagdvieh wurden dann in den Abgrund getrieben.

Reh im hohen Gras - Bild: Achim Otto

Mit der Sesshaftigkeit kam bei Menschen auch die "Bequemlichkeit". Ackerbau und Viehzucht machten die Jagd auf Wild zu diesem Zeitpunkt wenig attraktiv. Erst in der Antike gewann sie wieder an Bedeutung. Weniger zur Nahrungsbeschaffung als vielmehr zur Vorbereitung auf Kriege und zur Versinnbildlichung der menschlichen Überlegenheit über die Natur.

Die freie Jagd fand dann im 7. Jahrhundert n. Chr. ein jähes Ende. Im Jahre 812 wurden unter Karl dem Großen in einer Landgüterverodnung besitzlose Wälder dem Königreich zugesprochen. Die Jagd war hier nur dem Adel vorenthalten, im Laufe der Zeit entwickelte sich aus der Verodnung ein Strafrecht, welches Wilddieberei verurteilte.

Zwischen dem 16. und 18. Jahrhundert bildete sich ein regelrechte Jagdwahn aus. Die "feine Gesellschaft" betrieb die Jagd nun als reinen Zeitvertreib, der Wildbestand wurde drastisch minimiert. Umso größer fielen dagegen die prachtvollen Jagdschlösser aus, in denen sich die Artistokratie von den Jagdtouren erholte.

Der Jagd als "Privileg für die obere Gesellschaft" wurde dann im Jahre 1848 mit der bürgerlichen Revolution ein Ende gesetzt.

Diese besagte, dass nur Grundstückseigentümer, die über eine festgesetzte, zusammenhängende Mindestfläche Land verfügen, dort lebendes Wild schießen dürfen. Da auch hier die Tierbestände teils drastisch abnahmen, wurde diese Regelung später nochmals überarbeitet. Die neue Regelung schrieb nicht nur fest, welche Tiere genau gejagt werden durften, sondern auch wer die Flinte in die Hand nehmen durfte.

Die Grundlagen des noch heute gültigen Bundesjagdgesetzes wurden im Dezember 1929 durch den damaligen preußischen Ministerpräsidenten Otto Braun und dem preußischen Forstmeister Ulrich Scherping geschaffen.

Die Nationalsozialisten übernahmen das Gesetz in seinen Grundzügen. Jagdfanatiker und damaliger "Reichsforstmeister, Reichsjägermeister und Oberster Beauftragter für den Naturschutz", Hermann Göring, ließ in die bestehende, später in "Reichsjagdgesetz" umbenannte Verordnung, lediglich nazionalsozialistische Ideologie einfließen. Das Reichsjagdgesetz wurde1953 (novelliert 1974) vom Bundesjagdgesetz abgelöst.

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